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Strahlendes LächelnDank der Dentaprime-Zahnklinik spare ich ein kleines Vermögen für die Sanierung meiner Zähne.

Zahlungsweise

Damit Sie Ihre Rechnung bequem und sicher begleichen können, haben wir für Sie praktische Zahlungsmodalitäten festgelegt.

 

Unmittelbar vor Behandlungsbeginn werden mind. 20% der voraussichtlichen Behandlungskosten zur Zahlung fällig, um einen Teil des Materialeinsatzes abzusichern. Sie können per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder in bar (Euro oder Leva) bezahlen. Wir empfehlen, bei Zahlung per Kreditkarte, vor Antritt der Reise bei der kartenausgebenden Bank das Limit abzuklären. Mit Ihrer EC-Karte können Sie an den Bankautomaten vor Ort bequem Bargeld abheben, um die Vorauszahlung leisten zu können.

Vorab in Ihrem Heimatland müssen Sie keine Vorauszahlung vornehmen. Erst vor Ort in der Klinik, nachdem Sie sich für eine Behandlung entschieden haben.Sie können jedoch auch vorab eine Anzahlung per Überweisung vornehmen (wenn Sie zum Beispiel nicht so viel Bargeld mitnehmen möchten oder die Kreditkarte kein so hohes Limit hat).

 

Bitte bezahlen Sie die restlichen 80% vor Ihrer Abreise aus Bulgarien. Neben den oben genannten Zahlungsweisen steht Ihnen für die Restzahlung auch das Abbuchungsverfahren von einem deutschen Bankkonto zur Verfügung (außer Norisbank).

 

Wichtig bei Barzahlung: Wenn Sie mehr als € 10.000 nach Bulgarien einführen möchten, melden Sie dies bitte in jedem Fall bei Ihrer Einreise am Zoll in Bulgarien an.

 

Über unseren Finanzierungspartner bieten wir Ratenzahlung an. Bei Fragen zur Zahlungsweise sind wir Ihnen gerne behiflich.

 

Die Dentaprime-Zahnklinik behält sich das Recht vor, Zahlungsarten auszuschließen und eine höhere Anzahlung festzulegen.

Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung

Sie erhalten nach Ihrer Behandlung eine übersichtliche und detaillierte Abrechnung in deutscher Sprache. Da sich ihr Aufbau und die Leistungspositionen am deutschen Abrechnungswesen orientiert, können Sie sie bei Ihrer Krankenverischerung für eine eventuelle Bezuschussung bzw. Rückerstattung der Behandlungs- und Zahnersatzkosten einreichen.